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Benutzung ausserhalb der regulären Öffnungszeiten

Merkblatt zur Verordnung über die Benutzung
(Stand: 1. April 2024)

Ergänzungen zum Anhang der Verordnung über die Benutzung der Stadtbibliothek Baden:

Eingeschriebene Nutzerinnen und Nutzer ab 18 Jahre mit einem gültigen Bibliotheksausweis haben täglich von 7 Uhr bis 19 Uhr Zutritt zur Bibliothek. Personen ohne Bibliotheksausweis können sich über eine Jahresgebühr von CHF 8.- für den Zutritt registrieren.

Ausserhalb der regulären Öffnungszeit erfolgt der Zutritt mit dem Bibliotheksausweis über ein elektronisches Zutrittssystem. Es dürfen keine Drittpersonen eingelassen werden.

Der Verlust des Bibliotheksausweises muss der Stadtbibliothek umgehend gemeldet werden.

Videoüberwachung

Ausserhalb der regulären Öffnungszeiten werden Personen beim Betreten und Verlassen der Stadtbibliothek gefilmt. Die Daten sind durch technische und organisatorische Massnahmen vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte geschützt. Bei strafbaren Handlungen werden die Daten ausgewertet und gegebenenfalls den Strafverfolgungsbehörden übergeben. Alle anderen Aufzeichnungen werden nach 7 Tagen gelöscht.

Baden, 1. April 2024 Stadtbibliothek Baden

 

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